Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl

~ Professor für Theologische Ethik

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Category Archives: Interview

Interview – Deutschlandfunk: „Ein Gotteskind braucht kein Geschlecht“

29 Dez 2017 Freitag

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https://www.lob-huedepohl.de/wp-content/uploads/2018/04/2017-12-29-ein_gotteskind_braucht_kein_geschlecht_intersexualitaet_dlf.mp3

Interview: Michael Hollenbach (29.12.2017)
http://www.deutschlandfunk.de/intersexualitaet-und-kirche-ein-gotteskind-braucht-kein.886.de.html?dram:article_id=407028

Interview: Risiken der Eizellspende – Ungeklärte Folgeprobleme

23 Jul 2017 Sonntag

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Die Eizellspende ist in Deutschland verboten – aber immer mehr Paare fahren ins Ausland, um sich auf diesem Weg ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Theologe und Ethikrat-Mitglied Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl über Risiken und Probleme.

domradio.de: „Eizellspende im Ausland – Konsequenzen im Inland“ unter dieser Überschrift haben Sie gestern Abend eine Diskussionveranstaltung geleitet: Paare mit unerfülltem Kinderwunsch reisen ins Ausland, um dort eine hierzulande nicht erlaubte Eizellenspende entgegenzunehmen. Wie unterscheidet sich das eigentlich von einer auch bei uns legalen Samenspende?

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Interview: „Auf neue Formen reagieren“

17 Jul 2017 Montag

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Lob-Hüdepohl: Kirche sollte Thesen zum Abstammungsrecht sorgfältig diskutieren

Der katholische Theologe Andreas Lob-Hüdepohl hält es für problematisch, wenn in dem Abschlussbericht des „Arbeitskreises Abstammung“ nicht nur die biologische Abstammung eine Rolle spielt, sondern diese auch über die soziale Verantwortung hergeleitet wird. Im Exklusiv-Interview unserer Zeitung lobt das Mitglied des Deutschen Ethikrats jedoch ausdrücklich, dass der Arbeitskreis mit dem Bericht das Kindeswohl stärkt.

Herr Professor Lob-Hüdepohl, Justizminister Heiko Maas erklärte bei der Veröffentlichung des Abschlussberichts zum Abstammungsrecht, dass sich „die soziale Wirklichkeit der Familienmodelle verändert und unser Recht mit diesem Veränderungsprozess Schritt halten“ müsse. Sehen auch Sie die Notwendigkeit einer Reform?

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Interview: Gymnasium trotz Down-Syndrom?

22 Mai 2014 Donnerstag

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Henri darf nicht aufs Gymnasium. Die Eltern des Elfjährigen mit Down-Syndrom wollten, dass er die weiterführende Schule am Heimatort Walldorf in Baden-Württemberg besucht. Im Gespräch mit katholisch.de plädiert Andreas Lob-Hüdepohl, Professor für theologische Ethik an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin, für inklusive Schulen und zeigt auf, wo sich das bestehende System ändern muss.

Frage: Kann ein Kind mit Down-Syndrom aufs Gymnasium, wo es Gedichte interpretieren muss, wo Kurven diskutiert und chemische Gleichungen gelöst werden?

Lob-Hüdepohl: Nein und ja. Nein, wenn es darum gehen soll, dass ein Mensch mit sogenannter geistiger Beeinträchtigung an den gleichen Lernzielen gemessen wird wie alle übrigen Klassenkameradinnen und Klassenkameraden. Hier wird man nur in den seltensten Fällen sagen können, dass Menschen mit Beeinträchtigungen, etwa mit Down-Syndrom, dieselben Lernziele verfolgen können wie andere Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums. Weiterlesen →

Im Interview: „Paradigmenwechsel bei Sterbebegleitung“ mit dem Domradio

18 Feb 2011 Freitag

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https://www.lob-huedepohl.de/wp-content/uploads/2011/02/2011-02-18-Paradigmenwechsel-bei-Sterbebegleitung.mp3

Die neuen Grundsätze der Bundesärztekammer haben einen Paradigmenwechsel eingeführt. Das sagt der Rektor der katholischen Universität Eichstätt, Andreas Lob-Hüdepohl, im Gespräch mit dem Kölner Domradio. Todkranke Patienten sollen von einem Arzt künftig etwas einfacher Hilfe zum Sterben erhalten können, ohne dass Mediziner damit gegen Standesregeln verstoßen. Das sehen nämlich die neuen Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung vor, mit denen das bisherige strikte Nein zur Hilfe beim Suizid gelockert wird. „Aber die Berufsordnung ist noch nicht geändert worden. Und die ist zunächst einmal die maßgebliche Orientierung, an der sich die Ärzte zu richten haben. Der Ärztekammerpräsident hat ja bereits angekündigt, dass über die Änderung der Berufsordnung im Sommer beraten werden soll.“ Die Beihilfe zur Selbsttötung gelte dann nicht mehr in jedem Fall als unethisch. Festgestellt wird aber, dass die Hilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe sei. Patienten auf Verlangen zu töten, ist den Ärzten weiterhin also verboten. „Wenn also der Arzt alleine entscheiden kann und übrigens auch muss, dann ist das für viele Ärzte eine Zumutung. Der Juristentag hat sich 2006 bereits mit dieser Frage auseinandergesetzt. Damals schon wurde für eine Veränderung in Richtung auf Suizidbeihilfe vorgeschlagen. Doch der Juristentag hat aber klare Abfolgen des Prozederes beschrieben, wie beispielsweise die Beteiligung vieler Ärzte an den Vorgängen. Das ist aber in den Grundsätzen der Bundesärztekammer zunächst einmal nicht vorgesehen. Es bleibt zu hoffen, falls die Berufsordnung den Grundsätzen folgen wird, entsprechende Sicherheitsmechanismen eingebaut werden.“ (dw/domradio 18.02.2011 mg)

Beitrag: 18. Februar 2011: „Paradigmenwechsel bei Sterbebegleitung“ – Interview mit dem „Domradio“
Domradio: https://www.domradio.de/audio/ein-interview-mit-andreas-lob-huedepohl-rektor-der-kath-hochschule-fuer-sozialwesen-berlin-0

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