„Wir brauchen eine Reform des Sozialgesetzbuches, die Kooperationen ermöglicht“

Berlin – Mit Blick auf die Bundestagswahl und den Stellenwert, den Gesundheit durch die Pandemie bekommen hat, stellt sich die Frage: Was müsste eigentlich wirklich im Gesundheitswesen verändert werden?

Dazu hat das Deutsche Ärzteblatt (DÄ) 18 Expertinnen und Experten aus allen Bereichen der Gesundheitsversorgung und mit unterschiedlichen Schwerpunkten in in einer Interviewreihe befragt. Diesmal: Eckhard Nagel vom Institut für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften an der Universität Bayreuth sowie Vorsitzender der Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen.

Er spricht über die Versorgung, die künftig nicht mehr an Sektorengrenzen halt machen darf und für die gesetzliche Regelungen gefunden werden, damit sich Versorgung am Bedarf von chronisch kranker Patientinnen und Patienten orientieren kann.

5 Fragen an Eckhard Nagel vom Institut für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften an der Universität Bayreuth

DÄ: Welches sind aus Ihrer Sicht die drei drängendsten Probleme im Gesundheitsbereich, die die nächste Bundesregierung als erstes angehen sollte?
Nagel: Erstens die Orientierung des Gesundheitssystems am konkreten Versorgungsbedarf vor allem chronisch kranker Patientinnen und Patienten.

Zweitens muss es eine Vereinfachung des Sozialgesetzbuches (SGB) V durch Formulierung eines eigenständigen Kapitels „für Menschen mit interdisziplinären, intersektoralen und interprofes­sionellen Behandlungsbedarf“

Drittens: Weiterentwicklung der gemeinsamen Selbstverwaltung durch einen reformierten und erweiterten Gemeinsamen Bundesausschuss und durch gestärkte regionale Entscheidungsgremien.

DÄ: In kurzen Stichworten: Welche Lehren sollte die Gesundheitspolitik aus der Coronapandemie ziehen?
Nagel: Eine differenzierte regionale Gesundheitsversorgung ist der Garant für eine umfassende Partizipation der Bevölkerung. Als zweites hängt die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens an einer effektiven sektorenübergreifenden Versorgung, gerade in Krisensituationen. Und drittens braucht es eine kompetete und leistungsstarke Struktur im öffentlichen Gesundheitsdienst.

DÄ: In politischen Programmen wird oft die Prävention sowie der Kampf gegen die typischen Volks­krankheiten bzw. chronischen Erkrankungen vergessen. Haben Sie Vorschläge, wie auch politisch Rahmenbedingungen gesetzt werden könnten?
Nagel: Die vielfachen Brüche zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, die mangelnde Koope­ration zwischen den Berufsgruppen oder die unzureichende Integration von Prävention, Rehabilitation und Öffentlichem Gesundheitswesen stellen eine konkrete Gefährdung für die Bürger dar. Deshalb braucht es eine Reform des Sozialgesetzbuches, die Sektorengrenzen beseitigt, Kooperation ermöglicht und Integration verpflichtend vorschreibt.

DÄ: Seit Jahren wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe gefordert und auf vielen Podien beschworen – aber richtige Fortschritte macht das nicht. Was müsste sich aus Ihrer Sicht ändern, dass es mehr und bessere interprofessionelle Zusammenarbeit gibt?
Nagel: Integrierte Konzepte und Modellversuche zu einer gemeinsamen Grundausbildung aller akade­mischen Gesundheitsberufe müssen gefördert werden. Hier geht es also um die schrittweise Etablierung grundständiger interprofessioneller Ausbildungskonzepte nach Art eines „Gesundheits-Campus“, der alle akademischen Gesundheits- und Pflegeberufe zumindest in der Grundausbildung zu einem gemeinsamen Studium zusammenführt.

DÄ: Oft wird auch für mehr Regionalität in der Versorgung und der Entscheidung über Versorgungsstruk­turen gefordert. Wo liegen die Hürden und wie könnten regionale Entscheider künftig besser zusammen­arbeiten, um Gesundheitsversorgung zu verbessern?
Nagel: Es braucht eine Bundesgesetzgebung, die lokale Gegebenheiten sowie regionale Versorgungs­herausforderungen respektiert und den Verantwortlichen in der Region flexible Handlungsspielräume eröffnet. Dabei ist besonders zu beachten, dass das teils gefährdete dichte Netz der ambulanten und stationären Versorgung erhalten bleibt und sich an einem neuen, sektorenübergreifenden Versorgungs­leitbild orientiert.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/127199/Wir-brauchen-eine-Reform-des-Sozialgesetzbuches-die-Kooperationen-ermoeglicht