Das Recht auf Integrität gewährleisten

Zum Gesetz über die Selbstbestimmung auf den Geschlechtseintrag

Der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes sieht für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen vor, die Geschlechtszuordnung und den Vornamen durch eine einfache Selbsterklärung beim Standesamt ändern zu können. Das Gesetz soll so das Recht auf individuelle Entfaltung und leibliche Integrität gewährleisten.

Quelle: Herder Korrespondenz 6/2023 S. 28-31, Essays
https://www.herder.de/hk/hefte/archiv/2023/6-2023/das-recht-auf-integritaet-gewaehrleisten-zum-gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-auf-den-geschlechtseintrag/