„Mittendrin statt nur dabei! – Inklusion als menschenrechtliche Forderung“

„Mittendrinn statt nur dabei – Inklusion als menschenrechtliche Forderung“ des Franziskuswerks Schönbrunn

„400 Zuhörer bei einem Vortrag zum Thema Inklusion – das ist ein Riesenerfolg, zeigt aber auch, wie groß die Verunsicherung bei diesem Thema ist“, sagte Markus Tolksdorf, Geschäftsführer des Franziskuswerks Schönbrunn, am vergangenen Mittwoch im Anschluss an die Ausführungen von Prof. Andreas Lob-Hüdepohl, Professor für theologische Ethik an der Katholischen Hochschule für Sozialwissenschaften in Berlin, in der ASV-Halle in Dachau. Unter dem Titel „Mittendrin statt nur dabei- Inklusion als menschenrechtliche Forderung“ hatte Tolksdorf gemeinsam mit Landrat Stefan Löwl,  Dachaus Oberbürgermeister Florian Hartmann, dem Geschäftsführer der Caritaszentren Region Nord Axel Hannemann, und Kathrin Klaffl vom Diözesan-Caritasverband eingeladen, um die Entwicklung des Landkreises Dachau zu einem inklusiven und damit für alle Menschen lebenswerten Ort weiter voranzutreiben.

„Im Kern geht es bei der Inklusion um die Menschenwürde“, erläuterte Prof. Lob-Hüdepohl. Wichtigstes Dokument und maßgebend sei die UN-Behindertenrechtskonvention. In Bezug auf die Teilhabe reiche es nicht, „wenn Menschen mit Behinderung nur dabei sind. Sie müssen die Möglichkeit haben ‚mittendrin‘ zu sein, also als aktive Personen in der Gesellschaft mitgestalten und mitbestimmen zu können.“

Vor allem im Bereich der Schulbildung steht der Begriff der Inklusion derzeit im Fokus kontroverser Debatten. Die besondere Herausforderung ergibt sich aus der doppelten Funktion der Institution Schule: sie ist zentraler Ort der Sozialisation junger Menschen, aber auch Ort für Wissensvermittlung, geprüft durch Leistungsnachweise. Gerade als Ort der Sozialisation hat die Schule entscheidende Bedeutung für die Inklusion. Gleichzeitig muss jedoch ein Weg gefunden werden, Leistungserwartungen intern zu differenzieren. „Schule muss gemeinsames soziales Lernen ermöglichen. Es muss jedoch auch ein Weg gefunden werden, alle Schülerinnen und Schülern bestmöglich auszubilden und zu fördern. Dazu sind im Schulsystem umfassende Veränderungen erforderlich“ stellte Prof. Lob-Hüdepohl fest.

Die UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurden im Jahre 2006 verabschiedet und konkretisiert Artikel 1 des Grundgesetztes mit besonderen Blick auf Menschen mit Behinderung. Sie fordert selbstverständliche Selbstbestimmung, die Ausübung der Wunsch- und Wahlfreiheit und die volle und wirkliche Teilhabe an der Gesellschaft, wie es allen anderen Menschen auch möglich ist.

Beitrag: http://www.franziskuswerk.de/aktuell/detail/artikel/lob-huedepohl-mittendrin-statt-nur-dabei-inklusion-als-menschenrechtliche-forderung/seite/70.html
Den Vortrag finden Sie hier als Download.