Im Interview: “Paradigmenwechsel bei Sterbebegleitung” mit dem Domradio

Die neuen Grundsätze der Bundesärztekammer haben einen Paradigmenwechsel eingeführt. Das sagt der Rektor der katholischen Universität Eichstätt, Andreas Lob-Hüdepohl, im Gespräch mit dem Kölner Domradio. Todkranke Patienten sollen von einem Arzt künftig etwas einfacher Hilfe zum Sterben erhalten können, ohne dass Mediziner damit gegen Standesregeln verstoßen. Das sehen nämlich die neuen Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung vor, mit denen das bisherige strikte Nein zur Hilfe beim Suizid gelockert wird. „Aber die Berufsordnung ist noch nicht geändert worden. Und die ist zunächst einmal die maßgebliche Orientierung, an der sich die Ärzte zu richten haben. Der Ärztekammerpräsident hat ja bereits angekündigt, dass über die Änderung der Berufsordnung im Sommer beraten werden soll.“ Die Beihilfe zur Selbsttötung gelte dann nicht mehr in jedem Fall als unethisch. Festgestellt wird aber, dass die Hilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe sei. Patienten auf Verlangen zu töten, ist den Ärzten weiterhin also verboten. „Wenn also der Arzt alleine entscheiden kann und übrigens auch muss, dann ist das für viele Ärzte eine Zumutung. Der Juristentag hat sich 2006 bereits mit dieser Frage auseinandergesetzt. Damals schon wurde für eine Veränderung in Richtung auf Suizidbeihilfe vorgeschlagen. Doch der Juristentag hat aber klare Abfolgen des Prozederes beschrieben, wie beispielsweise die Beteiligung vieler Ärzte an den Vorgängen. Das ist aber in den Grundsätzen der Bundesärztekammer zunächst einmal nicht vorgesehen. Es bleibt zu hoffen, falls die Berufsordnung den Grundsätzen folgen wird, entsprechende Sicherheitsmechanismen eingebaut werden.“ (dw/domradio 18.02.2011 mg)

Beitrag: 18. Februar 2011: „Paradigmenwechsel bei Sterbebegleitung“ – Interview mit dem „Domradio”
Domradio: https://www.domradio.de/audio/ein-interview-mit-andreas-lob-huedepohl-rektor-der-kath-hochschule-fuer-sozialwesen-berlin-0